Das Jahr 2025 ist auf der Zielgeraden, Weihnachten steht vor der Tür und bald begrüßen Böller und Raketen das neue Jahr, abgesehen von örtlichen Verbotszonen für Feuerwerk. Die Pyrotechnik birgt Gefahren für Häuser. Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Tipps für sicheres Feiern, wie man an Silvester Gebäudeschäden vermeidet und wer zahlt, falls doch etwas passiert.
Düsseldorf. Zu besonderer Umsicht an Silvester ruft der Eigentümer-Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen auf. „In der Silvesternacht sollten Fenster geschlossen bleiben“, erinnert Verbandspräsident Walter Eilert. „Man denke dabei auch an Dachluken, Balkon- oder Terrassentüren, damit keine Feuerwerkskörper ins Haus geraten und Schaden anrichten können.“ Vor dem Silvesterabend sei es ratsam, auf Terrasse und Balkon aufzuräumen: „Dort sollten keine brennbaren Gegenstände herumstehen“, sagt Eilert. „Am besten kümmert man sich schon vor Einbruch der Dunkelheit darum. Häufig sind ja schon in den Stunden vor Mitternacht die ersten Feuerwerkskörper unterwegs.“
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann natürlich immer etwas passieren, deshalb sollte man auf den Ernstfall vorbereitet sein: „Es empfiehlt sich ohnehin, immer eine Löschdecke und einen Feuerlöscher zuhause zu haben. Am Silvesterabend sollte beides dann auch möglichst griffbereit sein“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Wenn Feuerwerkskörper Schäden an Dach oder Fassade verursachen, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Schäden am Hausrat ersetzt die Hausratversicherung. „Sofern ein Verursacher zu ermitteln ist, hat dieser allerdings den Schaden zu bezahlen. Wenn derjenige keine Haftpflichtversicherung hat, beginnt er das neue Jahr mit einem teuren Problem“, warnt Amaya.
Der Volljurist rät beim Umgang mit Feuerwerkskörpern grundsätzlich zu besonderer Vorsicht: „Ein Wohnungsbrand kann für den Verursacher nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, vor allem, wenn Personen verletzt oder fremde Gebäude beschädigt wurden.“ Wer auf ein eigenes Feuerwerk zum Jahreswechsel dennoch nicht verzichten mag, der ist am Neujahrstag zum Aufräumen verpflichtet: „Die Überreste von Böllern und Feuerwerkskörpern auf der Straße oder dem Bürgersteig müssen wegen der Verletzungsgefahr umgehend weg“, ergänzt Walter Eilert.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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