Studie: Neubau ankurbeln geht am günstigsten mit Steuersenkung

Neubau ankurbeln geht am günstigsten mit Steuersenkung

Auf Ebbe in der Kasse reagieren Regierungen nicht selten mit Steuererhöhungen. So wie etwa die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer mit der Zeit immer weiter von einst 3,5 auf heute 6,5 Prozent angehoben haben. Doch damit hat man dem Wohnungsbau im Land geschadet, wie eine Studie jetzt aufzeigt. Günstig ankurbeln ließe er sich mit einer Steuersenkung.

Auf Ebbe in der Kasse reagieren Regierungen nicht selten mit Steuererhöhungen. So wie etwa die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer mit der Zeit immer weiter von einst 3,5 auf heute 6,5 Prozent angehoben haben. Doch damit hat man dem Wohnungsbau im Land geschadet, wie eine Studie jetzt aufzeigt. Günstig ankurbeln ließe er sich mit einer Steuersenkung.

Kiel/Düsseldorf. „Unser Ziel ist es, dass alle Menschen bezahlbar und angemessen wohnen können“ – mit diesen Worten warb Arndt Klocke, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen im NRW-Landtag, gestern (8. März 2023) für einen Antrag der Regierungsfraktionen im Landtag. Mit dem Vorstoß möchten die Parlamentarier den sozialen Wohnungsbau ankurbeln, den Wohnungsbau durch Kommunen und Genossenschaften stärken und die Mieterschutzverordnung ausweiten.

Nicht im Plan eingeschlossen ist eine Senkung der in Nordrhein-Westfalen besonders hohen Grunderwerbsteuer. Dabei könnte gerade hierin ein Schlüssel für deutlich mehr Wohnungsbau in NRW liegen. Das zeigt jedenfalls eine wissenschaftliche Untersuchung, die das Institut für Weltwirtschaft in Kiel jetzt veröffentlicht hat. „Eine niedrige Grunderwerbsteuer macht sich bezahlt. Sie führt zu einem vermehrten Wohnungsbau der Privatwirtschaft, der die Länder günstiger kommt, als über höhere Grunderwerbsteuersätze staatlichen Neubau in gleichem Umfang zu finanzieren“, heißt es in der Presse-Erklärung zur Studie.

Bayern und Sachsen erhöhten Grunderwerbsteuer nicht

Hintergrund: In Folge der Föderalismus-Reform fließen seit dem Jahr 2007 nicht nur die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer komplett in die Kassen der Länder, die Landesregierungen dürfen seither vielmehr auch den Steuersatz selbst festlegen. Von den vormals in allen Ländern geltenden 3,5 Prozent haben sich in der Folgezeit fast alle Länder verabschiedet, Nordrhein-Westfalen schraubte die Grunderwerbsteuer sogar bis auf 6,5 Prozent hoch. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Sachsen und Bayern.

Die beiden Freistaaten ließen die Grunderwerbsteuer bis heute unangetastet bei 3,5 Prozent. Das macht die beiden Länder jetzt zu idealen Anschauungsobjekten für eine Vergleichsberechnung. Der Volkswirt Prof. Dr. Jens Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft Kiel hat diesen Vergleich angestellt. Dazu warf er einen Blick in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und verglich die Neubauinvestitionen im Wirtschaftsbereich „Grundstücks- und Wohnungswesen“ der verschiedenen Bundesländer.

Niedrigere Grunderwerbsteuer = Mehr Wohnungsbau

Dabei stellte er Bayern und Sachsen jeweils ein fiktives, ähnlich strukturiertes Vergleichsbundesland gegenüber. Für Bayern ergab sich dieses Vergleichsland, indem der Forscher für die Jahre seit 2007 jeweils Durchschnittswerte aus den Neubauinvestitionen der großen Flächenländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Baden-Württemberg bildete. Für Sachsen wurden die entsprechenden Daten von Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern herangezogen.

Seit 2010 bzw. 2011 galten in den Vergleichsländern höhere Steuersätze für den Grunderwerb als in Bayern und Sachsen, die auf Anpassungen verzichteten. Es zeigte sich, dass die Bauinvestitionen in Bayern zwischen 2011 und 2020 im Schnitt um 8 Prozent über dem Durchschnittswert der drei Vergleichsländer lagen. In Sachsen waren die Werte sogar 11 Prozent größer als im fiktiven Vergleichsland. Die größere Differenz dürfte darin begründet sein, dass die Vergleichsländer für Sachsen ihre Grunderwerbsteuern insgesamt stärker erhöht haben.

Mehr Wohnungsbau durch niedrigere Grunderwerbsteuer

Die Erkenntnis daraus fasst der Autor der Studie so zusammen: „Der Vergleich Sachsens und Bayerns mit anderen, ähnlich strukturierten Ländern deutet daraufhin, dass die Anhebung der Grunderwerbsteuersätze die Wohnungsbautätigkeit belastet haben dürfte.“ Aber was, wenn die Länder die Mehreinnahmen aus der erhöhten Grunderwerbsteuer dafür einsetzen würden, um selbst aktiv Wohnungsbau zu betreiben? Auch dieser Frage ging der Forscher nach.

Ergebnis: Die Mehreinnahmen durch die höhere Grunderwerbsteuer dürften in der Regel bei weitem nicht ausreichen, um so viel staatlichen Wohnungsbau zu finanzieren, wie durch die höhere Steuer an privatwirtschaftlichen Investitionen verhindert wurde. Wenn Bayern und Sachsen ihre Grunderwerbsteuern genauso erhöht hätten, wie ihre Vergleichsländer, hätten sie, um auf die gleichen Neubauinvestitionen zu kommen, die sie ohne Steuererhöhung tatsächlich gehabt haben, viel mehr Geld ausgeben müssen, als die Steuererhöhung eingebracht hätte. Eine Ausnahme bildete hier nur das Jahr 2012 und in Bayern auch 2016.

Die Lücken waren teilweise erheblich. So hätte Bayern im Jahr 2020 stolze 10 Milliarden Euro in den Neubau investieren müssen, hätte aber nur 700 Millionen Euro Mehreinnahmen durch eine Steuererhöhung gehabt. „Der positive Einfluss niedriger Steuern auf Immobilientransaktionen insgesamt ist bekannt, offenbar ist eine Reduktion der Grunderwerbsteuer aber auch ein effektives Mittel, um speziell den Wohnungsneubau voranzutreiben und könnte der Bauwirtschaft in Zeiten steigender Zinsen und Preise aus der Krise helfen“, folgert Prof. Boysen-Hogrefe aus seiner Untersuchung.

Die komplette Studie des IfW Kiel können Sie hier herunterladen:

Download

 IfW Policy Briefing Grunderwerbsteuer (PDF, 2,6 MB)

Haus & Grund-Tipp: Förderprogramm zum Grunderwerb 

Was noch immer kaum bekannt ist: Wer in Nordrhein-Westfalen eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung kauft bzw. seit dem 1.1.2022 gekauft hat, der kann über das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ von der NRW.BANK zwei Prozent der Kaufsumme – maximal 10.000 Euro – zurückbekommen. Diese Förderung entspricht dem Effekt eines auf bis zu 4,5 Prozent gesenkten Grunderwerbsteuersatzes. Die Anträge sind online über die Website der NRW.BANK zu stellen, die als Genehmigungsbehörde fungiert und auch alle eventuellen Fragen zur Förderung und dem Antragsverfahren beantwortet.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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