Haus & Grund Krefeld fragt - Krefelder OB-Kandidaten antworten

Haus & Grund Krefeld fragt - Krefelder OB-Kandidaten antworten

Bei der Kommunalwahl am 14. September wird auch der Krefelder Oberbürgermeister gewählt. In der Regel hat der erste Bürger als Weichensteller großen Einfluss darauf, wie die Stadt sich weiter entwickelt. Als kleine Wahlhilfe hat sich Haus & Grund Krefeld darum an die Kandidaten gewandt, um deren Pläne und Meinungen zu wichtigen Themen für private Eigentümer zu erfahren.

Bei der Kommunalwahl am 14. September wird auch der Krefelder Oberbürgermeister gewählt. In der Regel hat der erste Bürger als Weichensteller großen Einfluss darauf, wie die Stadt sich weiter entwickelt. Als kleine Wahlhilfe hat sich Haus & Grund Krefeld darum an die Kandidaten gewandt, um deren Pläne und Meinungen zu wichtigen Themen für private Eigentümer zu erfahren.

Konkret gingen die Fragen des Vereins an den derzeitigen Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD), der erneut antritt, und an seine Mitbewerber Timo Kühn (CDU), Benjamin Zander (Bündnis 90/Die Grünen) und den sogenannten Spitzenkandidaten Joachim C. Heitmann (FDP). Im Folgenden können Sie die Antworten der vier Herren im originalen Wortlaut nachlesen und sich eine Meinung bilden.

Wir haben die Kandidaten gebeten, bei der Beantwortung aller Fragen davon auszugehen, dass Sie allein, ohne Rücksicht auf etwaige „Koalitionspartner“, entscheiden könnten. Wir gehen zudem davon aus, dass ihre Meinung zugleich die Meinung ihrer Partei in Krefeld widerspiegelt  und baten darum, es kenntlich zu machen, sollte dies nicht der Fall sein.

1. Welches der nachfolgend skizierten Großprojekte der Stadt Krefeld wird am Ende Ihrer Amtsperiode fertiggestellt sein?

a) Das Dach der Haltestelle Rheinstraße. 

FDP: Nach Auskunft des Baudezernenten nicht reparabel; daher wohl Abriss.

Grüne: Ein Glasdach scheint technisch nicht möglich zu sein. Daher auf alternativen Werkstoff, gerne Textil, umsteigen. Dies würde auch einen Bezug zur Krefelder Tradition herstellen.

SPD: Das reparaturbedürftige Glasdach ist seit 2015 ein Ärgernis und beschäftigt weiter Gutachter und Rechtsanwälte. Eine Entscheidung wird der neue Stadtrat auf Grundlage einer Vorlage der Verwaltung zu fällen haben.

b) Der Neubau eines technischen Rathauses. Falls Sie davon ausgehen, wo wird der Standort sein? 

FDP: Voraussichtlich eine Sanierung des alten technischen Rathauses; vermutlich als PPP-Projekt.

Grüne: Es gibt eine Entscheidung des Stadtrats zum Standort Theaterplatz. Gleichwohl wird vermutlich nochmals eine neue Entscheidung unter Berücksichtigung aktueller Kostenentwicklungen und anderer Umstände erfolgen.

SPD: Das Wettbewerbsverfahren zum Bau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Theaterplatz habe ich aus finanziellen Gründen zunächst ausgesetzt. Der neue Stadtrat wird sich mit dieser Frage in einer seiner ersten Sitzungen zu beschäftigen haben.

c) Der Neubau einer Veranstaltungshalle. Falls Sie der Auffassung sind, wo wird der Standort sein? 

FDP: Die Entscheidung zum Abriss des Seidenweberhauses ist ein schwerer Fehler. Eine Sanierung des Seidenweberhauses sollte erneut in Betracht gezogen werden.

Grüne: Aufgrund der bereits unterschriebenen Verträge, wird es bei der Entscheidung für den Standort Mies van der Rohe Park bleiben.

SPD: Die Verträge für das „Kesselhaus“ als neue Veranstaltungshalle der Stadt im Mies-van-der-Rohe-Businesspark“ sind unterzeichnet. Die Fertigstellung ist im Jahr 2031 vorgesehen.

d) Abriss des Seidenweberhauses und Neugestaltung. Falls Sie dieser Auffassung sind, worin wird die Neugestaltung bestehen?

FDP: Eine Nachnutzung muss zugleich und nicht erst nach dem Beschluss über den Abriss getroffen werden.

Grüne: Vermutlich bei Neugestaltung unter Einbezug der Stadtverwaltung.

SPD: Spätestens nach der Fertigstellung des Kesselhauses wird das Seidenweberhaus abgerissen, wie es schon mehrfach durch den Rat beschlossen wurde. Über das Wettbewerbsverfahren zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes wird der neue Stadtrat zu befinden haben.

e) Sanierung des alten technischen Rathauses am Konrad-Adenauer-Platz.

FDP: Ja, Sanierung. Siehe Antwort zu 1b.

Grüne: Mit Investoren hat die Stadt Krefeld keine guten Erfahrungen gesammelt. Der Grundsatz, das Eigentum verpflichtet sowie der Intention, die beispielsweise auch der Wohnraumschutzsatzung zugrunde liegt, muss die Stadt als Eigentümerin des Gebäudes dieses Erhalten bzw. instand setzen.

SPD: Alle bekannten Kalkulationen für eine Sanierung des denkmalgeschützten und massiv sanierungsbedürftigen Eiermann-Baus sind erheblich teurer als der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Der Stadtrat hat den Verkauf beschlossen, wir sind mitten in den Verkaufsverhandlungen. Eine Sanierung macht für die Stadt keinen Sinn.

f) Ehemaliges Kaufhof Gebäude wurde einer neuen Nutzung zugeführt.

FDP: Der Oberbürgermeister ist wieder einmal mit einer nicht haltbaren Ankündigung vorgeprescht. Derzeit Schweigen im Walde.

Grüne: Grundsätzlich kann die Stadt nicht für jedes privatwirtschaftliche Objekt, das scheitert einspringen. Gleichwohl dürfte die Anmietung einer erheblichen Fläche durch die Stadt Krefeld zum Zwecke der Unterbringung der Volkshochschule sinnvoll sein.

SPD: Wir haben als Stadt unsere Hausaufgaben gemacht und können mit der VHS umziehen. Die Verträge liegen unterschriftsreif vor. Vollzug können wir aber erst dann melden, wenn Investor und Eigentümer sich geeinigt haben.

g) Ehemaliges Horten/ Primark Gebäude wurde einer neuen Nutzung zugeführt. 

FDP: Hier kann und sollte eine Handelsnutzung erfolgen.

Grüne: Hier gilt das zu 1.f. Gesagte. Vor allen Dingen darf die Stadt Krefeld auch nicht über den Marktpreis hinaus beide Büroflächen anmieten und somit künstliche Marktpreise erzeugen.

SPD: Die Stadt und Krefeld Business sind im engen Austausch mit dem Eigentümer. Diese intensive Unterstützung setzen wir fort, Erfolge (siehe NETTO) sind sichtbar.

h) Die St.-Anton-Straße stellt zwischen Westwall und Ostwall keine vierspurige Durchgangsstraße mehr dar und wurde verkehrsberuhigt. 

FDP: Der Ring als Umgehungsachse denkbar ungeeignet aufgrund der ungelösten Parkplatzthematik. Zudem wurden bereits gegenteilige Fakten geschaffen siehe Verkehrsberuhigung Philadelphiastraße/Ritterstraße.

Grüne: Der Ring wird keine Lösung für die Verkehrsprobleme sein, solange der ruhende Verkehr nicht in Quartiersgaragen, die es noch nicht gibt, untergebracht wurde. Hier ist langfristigeres Denken notwendig, sprich über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren. Andere Städte wie Utrech, Lille oder Amsterdam haben das vorgemacht. Die Verkehrsberuhigung auf der Philadelphiastraße als Einzelmaßnahme steht dem selbstverständlich entgegen. Hier fehlt als gutes Beispiel die Langfristigkeit der Planung der Politik.

SPD: Im Zuge der Neugestaltung des Theaterplatzes muss dieses Thema betrachtet werden, kann aber kaum in der kommenden Periode fertiggestellt werden.


2. Schließen Sie in Ihrer Amtszeit eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer aus? Falls nicht, welchen der beiden Hebesätze möchten Sie anheben? Schließen Sie eine Reform der Struktur der Grundsteuererhebung in Krefeld in Ihrer Amtszeit aus? Falls nicht, welche Veränderungen möchten Sie vornehmen? 

FDP: Wir haben mehrmals darauf hingewiesen, dass wir die unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien für nicht zielführend halten, sodass hier nachgesteuert werden könnte.

Grüne: Eine vollkommene Umgestaltung dürfte ausgeschlossen sein. Nach Schärfen bei offenkundigen Ungerechtigkeiten bei beispielsweise gemischt genutzten Objekten wäre möglich, wenn gleich auch es schwierig sein dürfte, jedem Einzelfall gerecht zu werden.

SPD: Es wird keine Änderungen bei der Grundsteuer geben.
 

3. Werden Sie die Ausgaben der Stadt Krefeld versuchen zu reduzieren? Falls ja, welche konkreten Sparvorschläge möchten Sie durchsetzen?

FDP: Eine Erhöhung von Gewerbe und Grundsteuer ist ausgeschlossen. Grundsätzlich muss sicherlich auf der Bundesebene eine Lösung für die Finanzprobleme der Kommune gesucht werden. Allerdings gibt es gleichwohl erhebliche Einsparungsmöglichkeiten sowohl bei den Pflicht als auch bei den freiwilligen Aufgaben. So gehört zwar der Bau und die Sanierung von Kitas und Schulen zu den Pflichtaufgaben. Gleichwohl kann man hier mit hohen und damit kostenintensiven oder niedrigeren und damit günstigeren Standards arbeiten. Mittelfristig auf den Prüfstand müssen die erheblichen Zuschüsse für den Betrieb des Zoos sowie des Theaters bzw. der Sanierung des Theaters.

Grüne: Eine Erhöhung von Gewerbe und Grundsteuer sehen wir eher nicht. Pauschalere Sparmaßnahmen sind ebenfalls kritisch zu betrachten, zumal die meisten Kosten in Pflichtaufgaben stecken. Eine Möglichkeit wäre allerdings, dass eine Finanzierung von Maßnahmen durch Bürger erfolgt, wie beispielsweise ein Radweg in Rotterdam bei dem jeder Bürger ganz konkret eine Holzplanke kaufen konnte. Möglich wäre allerdings der Ansatz des Zero-Size-Budgets, sprich jeder Fachbereich muss sein Budget komplett neu verhandeln und begründen. Als Bürgermeister würde ich zudem vom Dienstwagen, der durchaus mit Fahrer hohe Kosten verursacht auf einen Dienstfahrrad umsteigen.

SPD: Grundsätze aller Haushaltspläne sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Abseits laufender Sparmaßnahmen, z.B. pauschale Kürzungen im gesamten Haushalt, ist für den aktuellen Haushalt festzustellen, dass ohne eine aufgabengerechte Finanzierung seitens Land und Bund die kommunalen Haushalte nicht zu sanieren sind.


4. Halten Sie die Richtung des Kommunalbetriebes Krefeld als Anstalt öffentlichen Rechts für zielführend? Falls ja, möchten Sie noch weitere Aufgabenstellung in Zukunft auf den Kommunalbetrieb übertragen? 

FDP: Der Zustand der Krefelder Straßen war früher jedenfalls nicht schlechter. Somit muss die Leistung des KBK auf den Prüfstand gestellt werden. ZGM als innerstädtische Behörde ist sicherlich das bessere Modell. Insbesondere sind Demokratiedefizite dadurch vorhanden, dass der KBK nicht von Ratsausschüssen kontrolliert wird, sondern ausschließlich durch einen der Schweigepflicht unterliegenden Verwaltungsausschuss.

Grüne: Aufgrund der Transparenz und damit auch Demokratiedefizite der Überwachung der KBK nur durch einen der Verschwiegenheit verpflichteten Aufsichtsrats sehen wir die Aufgaben eher im Bereich der Kernverwaltung. Wobei auch anzumerken ist, dass vor der Gründung des KBKs auch nicht alles besser war.

SPD: Der KBK hat ein klares Aufgabenspektrum. Derzeit sehe ich keine Aufgaben, die sinnvoll zusätzlich übertragen werden sollten.


5. Halten Sie den Fachbereich Wohnen in seinem jetzigen Zuschnitt, seiner jetzigen Aufgabenstellung und bezüglich seiner Ansiedlung im Geschäftsbereich IV (Soziales, Umwelt und Gesundheit) für zielführend? Falls nicht, welche Veränderungen planen Sie?

FDP: Fachbereich Wohnen muss neu zugeschnitten werden und zwingend dem Fachbereich der Stadtplanung zugeordnet werden.

Grüne: Der Fachbereich Wohnen leistet in seinem jetzigen Zuschnitt wichtige und unverzichtbare Arbeit.

SPD: Ja! Sonst hätte ich der Neugründung des Fachbereich Wohnen nicht zugestimmt. Wir haben alle Aufgaben zu diesem Themengebiet – die vorher in unterschiedlichen Geschäftsbereichen angesiedelt waren – in einer Organisationseinheit zusammengefasst und können die Aufgaben nun ganzheitlich bearbeiten und Synergien nutzen. Und da das Thema Wohnen auch immer einen sozialen Aspekt hat, halte ich die Ansiedelung in dem Geschäftsbereich für richtig. Aber da wollen wir nicht stehen bleiben, die Herausforderung wird es sein, die strategischen Aspekte zu konkretisieren und daraus Handlungsfelder abzuleiten, um Zukunftskonzepte für die Stadt Krefeld zu entwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachbereichs ist die Vermeidung von Wohnungslosigkeit, die Reduzierung von Obdachlosigkeit und die Unterbringung von obdachlosen Personen.


6. Halten Sie die vom Rat beschlossene und zum 01.01.2026 in Kraft tretende Wohnraumschutzsatzung für zielführend? Falls nicht, welche Veränderungen planen Sie? Falls Sie die Wohnraumschutzsatzung für zielführend halten, durch welche Regelung der Satzung werden Investoren angeregt neuen Wohnraum in Krefeld zu schaffen? 

SPD: Wir haben in Krefeld über 5000 Wohnungen, die leer stehen und über 3000 Wohnungen, die länger als 6 Monate leer stehen. Auf den anderen Seiten haben wir Menschen, die dringenden Wohnraum benötigen. Da können wir nicht einfach zuschauen und hoffen, dass sich das irgendwann regelt. Wir nutzen die Instrumente, die uns das Land gegeben hat. Das gilt auch für das Thema Schrottimmobilien. Auch hier schauen wir schon zu lange dem Verfall zu – jetzt können wir handeln und das werden wir insbesondere in den innenstadtnahen Bereichen auch tun. Dazu werden die Eigentümer auf ihre Pflichten aber auch auf die Möglichkeiten von Förderungen hinweisen. Für die Fälle, wo sich Eigentümer aber komplett ihrer Verantwortung verweigern, haben wir mit der Satzung ein Instrument, um im Sinne der Allgemeinheit zu agieren.


7. Wenn Sie die These teilen, dass es derzeit zu wenig Wohnraum in Krefeld gibt, inwiefern ist die mittlerweile für Krefeld geltende Mietpreisbremse sowie die Wohnraumschutzsatzung geeignet für mehr Wohnungsneubau bzw. Sanierung des Bestandes Sorge zu tragen?

SPD: Der Wohnungsmarkt in Krefeld ist angespannt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ist gefährdet. Mit der Mietpreisbremse wird das Ziel verfolgt, dass bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird und Mieten bezahlbar bleiben. Sie zielt darauf ab, Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken sowie die Wohnsituation zu verbessern und den Wohnungsmarkt zu regulieren. Sie ist aber nicht dazu geeignet, neuen Wohnraum zu schaffen. Durch eine enge Verzahnung mit der Wohnungsaufsicht, dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und der Wohnungsbauförderung kann ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden.


8. Mit welchen Maßnahmen werden die Sie Sanierung des Wohnungsbestandes sowie den Wohnungsneubau fördern?

SPD: Um den Wohnungsmarkt zu entlasten und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, sind verschiedene Programme vom Land NRW bzw. vom Bund zur Förderung des Wohnungsbaus aufgelegt, die darauf abzielen, den Bau, den Erwerb oder die Modernisierung von Wohnungen zu unterstützen. Es finden fachbereichsübergreifend umfangreiche Beratungen zu den Fördermöglichkeiten statt.


9. Sind Sie für die Ausweisung und Erschließung von Neubaugebieten? Falls nicht, warum nicht? Falls Sie dafür sind, unter welchen Voraussetzungen?

FDP: Die sehr weitgehenden Kompetenzen, die Verwaltungsbeamten durch die Wohnraumschutzsatzung eingeräumt werden sind verfassungsrechtlich bedenklich. Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe wie Luxussanierung werden bei der Anwendung der Satzung auf Schwierigkeiten stoßen. Durch einen erheblichen Mehraufwand werden gerade private Vermieter oder Eigentümer massiv benachteiligt. Es müssen dringend mehr B-Pläne ausgewiesen werden und den Sanierungen im Bestand Vorrang eingeräumt werden. Die „städtische Sparkasse“ muss dazu die notwendigen Finanzierungsmaßnahmen bereitstellen. Die Ausweisung von Neubaugebieten ist richtig, wobei hier ein sensibleres Vorgehen angezeigt ist als in der Vergangenheit. Die Nachverdichtung im Bestand ist nicht nur aufgrund der Beschwerden der Anwohner, sondern auch energetischer Hinsicht problematisch.

Grüne: Die Räume der Nahverdichtung Vorrang vor der Erschließung neuer Wohngebiete ein. Gleichwohl kann man die dann entstehenden Schwierigkeiten nicht übersehen, insbesondere bezüglich der Verkehrsführung. Bei allen Sanierungen im Bestand sowie auch bei der Erschließung von Neubaugebieten muss die kommunale Wärmeplanung mitgedacht werden. Eine Aufklärung und Beratung von Kaufinteressenten und Bauwilligen muss deutlich verstärkt werden.

SPD: Wir bringen laufend neue – kleinere oder größere – Vorhaben auf den Weg. Neben Nachverdichtung und Sanierung von Altbestand sollten wir für den Bau von Wohneinheiten keine der Optionen ausschließen. In Krefeld sind aktuell 2.500 Wohnungen im Bau bzw. in der Planung.


10. Wie werden Sie in Ihrer Amtszeit mit den Stimmen einer AfD-Fraktion bzw. der Linken im Rat der Stadt Krefeld umgehen? Insbesondere verdeutlicht an folgenden Beispielfällen: unterschiedlich behandeln, Linke nicht regierungsfähig, Beschlusslage eindeutig für AfD-Anträge.

a) Eine Mehrheit für ein Projekt Ihrer Wahl kommt mit einer Mehrheit ohne die Stimmen der AfD/ Linke zustande. Allerdings stimmt die AfD/ Linke gleichwohl für dieses Projekt. 

b) Eine Mehrheit kommt in geheimer Abstimmung zustanden, sodass Sie nicht nachvollziehen können, ob die Stimmen der AfD/ Linke für das Erreichen der Mehrheit ausschlaggebend waren. 

c) Ein von Ihnen favorisiertes Vorhaben kann nur durch die Stimme der AfD/ Linke beschlossen werden. 

FDP: AfD und Linke sind hier strukturell gleich zu behandeln. Bereits in der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Ratsentscheidungen mit Stimmen der AfD zustande gekommen. Beispiel ist z. B. die Entscheidung zum Surfpark, wobei man sich dann darauf beruft, dass man aufgrund der geheimen Abstimmung dies nicht so genau wissen könne. Wir werden die Umsetzung eines von uns gestellten Antrags im Rat der zwar nicht zuvor mit der AfD besprochen oder verabredet wurde, gleichwohl aber nur mit den Stimmen der AfD oder der Linken zustande kommen nicht ablehnen. Damit würden wir uns die Politik von solchen Parteien diktieren lassen. Ein richtiger Antrag wird durch die falschen Stimmen nicht falsch.

Grüne: Wir setzen auf die Vernunft der Mittelparteien dahingehend, dass die wichtigen Entscheidungen für die Stadt Krefeld in einem möglichst großen Konzern getroffen werden können. Sollte aber zudem von Ihnen beschriebenen Ausnahmesituation kommen, haben wir derzeit eine klare Beschlusslage in der Partei. Ein von uns gestellter Antrag, der nur rechnerisch mit Stimmen der AfD zustande kommt, muss dann von uns zurückgenommen werden. AfD und Linke sind strukturell nicht gleich zu behandeln, allein schon deswegen, weil die AfD in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird und als gesichert rechtsextremistisch gilt, was bei der Linken in Gänze nicht der Fall ist.

SPD: Hierzu stelle ich klar: Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Juli (erneut) rechtskräftig festgestellt, dass die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall ist, während in einem weiteren Verfahren geklärt wird, ob sie auch als gesichert rechtsextremistisch ist. Ich schließe daher eine Zusammenarbeit mit der AfD aus.


9. Die EU hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2045 und die Stadt Krefeld bis zum Jahr 2035. Stimmen Sie der These zu, dass Klimaneutralität in der Stadt Krefeld nicht ohne den Gebäudesektor erreichbar ist? Falls Sie dem zustimmen und die insbesondere relevanten Akteure der Wärmewende im Gebäudesektor, namentlich die SWK, die NGN, die Wohnstädte Krefeld aber auch Haus & Grund Krefeld das Erreichen der Wärmewende im Jahr 2045 für äußerst ambitioniert halten, halten Sie vor diesem Hintergrund an dem Ziel der Klimaneutralität der Stadt Krefeld im Jahre 2035 fest? Falls ja, wie begründen Sie dies? Klimabilanz erstellen, Europarechtsvorgabe, Hilfsinstrument, Fördermittel, Warmwasser unter Krefeld, Druck auf Stadtwerke, keine Anreize, CO2-Bepreisung, Lenkungsmöglichkeit, Alternativen müssen nicht angeboten werden, keine Beratungspflicht, Gasheizung vorrangig de facto.

SPD: Angesichts der fortschreitenden Verschärfung des Klimawandels wäre es das falsche Signal, das städtische Klimaschutzziel in Frage zu stellen. Auch wenn außer Frage steht, dass das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035 nicht in allen Sektoren zu erreichen sein wird, z. B. gesamtstädtisch im Gebäudesektor. Insbesondere, da die Stadt in einigen Bereichen wie Emissionen von Privatpersonen und privater Wirtschaft nur einen eingeschränkten Einfluss hat. Die Stadt kann hierbei beratend und aktivierend wirken sowie Rahmenbedingungen schaffen wie Ladeinfrastruktur und den Ausbau des Fernwärmenetzes, welche die Einsparung von Emissionen begünstigen. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt frühzeitig den Weg zur Klimaneutralität einschlägt und dabei zum einen als Vorbild vorangeht und als auch zum anderen genannten Rahmenbedingungen plant und umsetzt.

Dabei wählt die Stadt schon jetzt einen lösungs- und umsetzungsorientierten Ansatz:

Die Wärmeplanung wird aktuell so geplant, dass die Klimaneutralität bis spätestens 2045, aber wenn möglichst früher erreicht werden soll und erfüllt damit das Wärmeplanungsgesetz. Vor diesem Hintergrund ist die Debatte um die Verschiebung des Ziels der Klimaneutralität eine rein theoretische Debatte, die Ressourcen und Aufmerksamkeit bindet jedoch keinen Mehrwert für die Stadtgesellschaft bietet. Wichtig ist, dass wir ambitionierten Klimaschutz betreiben und die im Gutachten KrefeldKlimaNeutral 2035 festgehalten Maßnahmen konsequent bearbeiten.


10. Werden Sie einer kommunalen Wärmeplanung zustimmen, die für Teilbereiche der Stadt und die dort betroffenen Immobilieneigentümer zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung noch keine technisch machbare und/ oder wirtschaftlich umsetzbare Lösung vorsieht? Verständigung Verwaltung, Eigentümer, Lösung vorab notwendig, kein Beschluss vorher.

SPD: Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Verpflichtung für Eigentümer (§ 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz). Sie gibt Orientierung – etwa durch die Zonierung geeigneter Bereiche bspw. für Wärmenetze oder dezentrale Versorgung – und schafft so Planungssicherheit. Ziel ist gem. Gesetzesvorgabe eine klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung bis 2045. Die Planung zeigt dazu belastbare Zielszenarien statt technischer Detailvorgaben auf und unterstützt langfristige Entscheidungen. Alle Akteure erhalten frühzeitig Informationen für zukunftsfähige Investitionen – z.B. bei Sanierung oder Heizungstausch. Die Stadt setzt zu Beginn drei Fokusgebiete um, darunter das Zoo-Quartier als Reallabor. Hier werden Maßnahmen praktisch erprobt und Eigentümer aktiv eingebunden. Die Erfahrungen sollen auf weitere Quartiere übertragbar sein. Der erstaufgestellte Wärmeplan wird regelmäßig fortgeschrieben und an technische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen angepasst. Er dient als Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan erfüllt die Stadt ihre gesetzliche Pflicht nach dem Bundes- und Landes-Wärmeplanungsgesetz und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.


11. Das Gebäudeenergiegesetz in der derzeitigen Fassung sieht den Gleichrang der Beheizungsmethoden bzw. Brennstoffen Strom, Gas, Öl sowie Biomasse vor. Halten Sie dies für richtig oder werden Sie im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung eine oder mehrere der vorgenannten Heizungsmethoden bzw. Brennstoffe bevorzugen? 

FDP: Es ist davon auszugehen, dass der vermutlich nach der Kommunalwahl vorgestellte Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nicht ausreichend alle für die Eigentümer notwendigen Aspekte berücksichtigt. Dieser wäre dann für uns nicht zustimmungsfähig. Generell stellt sich hier die Frage, ob, wenn das Gebäudeenergie-Gesetz bis dahin nicht abgeschafft oder reformiert wurde, ein Akt des zivilen Widerstandes sinnvollerweise wäre, keine kommunale Wärmeplanung zu beschließen. Die unfassbaren Zahlen aus der Wärmewendestrategie von 30 Milliarden Euro Investionsvolumen allein für die privaten Immobilieneigentümer zeigen, dass dieser Pfad nicht zu Ende gedacht ist. 

Grüne: Eine kommunale Wärmeplanung muss, um bei allen Akteuren Akzeptanz zu erzeugen Antworten liefern. Großflächige weiße Flecke sind hier so nicht akzeptabel. Alle relevanten Akteure der Wärmewende müssen eingebunden werden und letztlich auch zustimmen. An dem Ziel der Klimaneutralität für 2035 halten wir fest. Hier verfolgen die Stadtwerke Krefeld offenbar andere Ziele. Hier muss entsprechender Druck ausgeübt werden. Für uns ist das Thema der Erstellung einer Klimabilanz besonders wichtig im Rahmen der Wärmewende bis 2035. Ein Anspruch auf Erstellung einer solchen kostenfreien Klimabilanz gäbe es nicht, wenn man sich nicht entsprechend ambitionierte Ziele gesetzt hätte. Grundsätzlich müssen ganz erhebliche Beratungsangebote für Immobilieneigentümer erfolgen, da beispielsweise Installateure eine Beratungspflicht trifft, was der Einbau einer Gasheizung zum Beispiel bezogen auf die CO2-Bepreisung bedeutet. Hier können uns müssen mehr Hilfestellungen durch die öffentliche Hand erfolgen.

SPD: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist energieträgeroffen, setzt aber klare Anreize für erneuerbare Energien. Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und nachhaltige Biomasse werden durch vereinfachte Nachweise strukturell bevorzugt und erfüllen automatisch die gesetzliche 65 %-Vorgabe. Dies schafft Investitions-und Planungssicherheit. Fossile Heizungen wie Öl- und Gasgeräte sind künftig nur noch zulässig, wenn sie als Hybridlösungen ausgelegt sind oder mindestens 65 % klimaneutrale Gase nutzen. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65 %-Regel verbindlich seit dem 1. Januar 2024. Für andere Neubauten und Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen – in Krefeld spätestens ab dem 30. Juni 2026 bzw. frühestens nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung.
Diese Planung folgt den gesetzlichen Vorgaben konsequent und fokussiert auf klimafreundliche Technologien. Ziel ist es, klare Perspektiven zu schaffen, Investitionen abzusichern und Eigentümer bei der Umstellung zu unterstützen.

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